F 01
Was ändert sich für Selbstständige konkret?
Der Zugang. Ab dem 1. Januar 2027 können Selbstständige unmittelbar ein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen, ohne den Umweg über eine Pflichtversicherung, den das Riester-Regime verlangte.
— Tage bis zum 31.12.2026
Altersvorsorgedepot für Selbstständige
Ab dem 1. Januar 2027 sind Selbstständige erstmals unmittelbar förderberechtigt und können ein Altersvorsorgedepot abschließen. Im Riester-Regime war das nur mittelbar über eine Pflichtversicherung möglich. Eine Pflicht zur Vorsorge entsteht daraus nicht.
Stand: 28.07.2026 · Rechtslage, keine Beratung
Können Selbstständige ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Ja, ab dem 1. Januar 2027. Selbstständige sind mit dem Start des Altersvorsorgedepots erstmals unmittelbar förderberechtigt; im Riester-Regime waren sie es nur mittelbar über eine Pflichtversicherung.
Die Fragen, in der Reihenfolge, in der sie gestellt werden
F 01
Der Zugang. Ab dem 1. Januar 2027 können Selbstständige unmittelbar ein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen, ohne den Umweg über eine Pflichtversicherung, den das Riester-Regime verlangte.
F 02
Dieselben drei wie für alle anderen: renditeorientiert ohne Garantie, staatlich organisiertes Standarddepot mit Kostendeckel von 1 % pro Jahr, und Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie. Eine gesonderte Selbstständigen-Variante gibt es nicht.
F 03
Die konkrete Ausgestaltung — etwa Mindest- oder Höchstbeiträge und ihre Anrechnung — steht im Gesetzestext, und wir beziffern sie hier nicht, weil wir sie nicht belegt haben. Bekannt und belegt ist: die unmittelbare Berechtigung ab dem 1. Januar 2027. Prüfen Sie die Beitragsregeln in den verlinkten Primärquellen.
F 04
Aus dieser Reform folgt keine Pflicht. Sie eröffnet Selbstständigen eine geförderte Option ab dem 1. Januar 2027. Wer nichts tut, verletzt keine Vorgabe aus diesem Gesetz.
Die Regeln nebeneinander
Verglichen werden hier zwei gesetzliche Regime, nicht zwei Anbieter und nicht zwei Produkte.
| Frage | Riester-Regime | Altersvorsorgedepot ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Unmittelbar förderberechtigt | Nein | Ja |
| Zugang über Pflichtversicherung nötig | Ja, mittelbar | Nein |
| Neuabschluss möglich | Nur bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 |
| Kostendeckel verfügbar | Nein | 1 % pro Jahr im Standarddepot |
Reform der privaten Altersvorsorge, in Kraft; Produktstart 01.01.2027.
Ob ein Altersvorsorgedepot für Ihre Situation sinnvoll ist, ist Anlageberatung nach § 34f GewO; die steuerliche Behandlung Ihrer Beiträge ist Steuerberatung. Beides leisten wir nicht. Wir schreiben auf, welche Regel ab welchem Datum gilt.
Was Sie selbst entscheiden müssen
Eine Empfehlung zu einem konkreten Vertrag wäre Anlageberatung nach § 34f GewO. Was wir aufschreiben können, sind die Fragen, an denen Ihre Entscheidung hängt.
Häufige Fragen
A 01
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 sind Selbstständige erstmals unmittelbar förderberechtigt und können ein Altersvorsorgedepot abschließen.
A 02
Nur mittelbar, über eine Pflichtversicherung. Eine unmittelbare Berechtigung gab es im Riester-Regime nicht; sie kommt erst mit dem Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027.
A 03
Nein. Es gibt dieselben drei Typen: renditeorientiert, staatlich organisiertes Standarddepot mit einem Kostendeckel von 1 % pro Jahr und Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie.
A 04
Aus dieser Reform nicht. Sie eröffnet ab dem 1. Januar 2027 eine geförderte Option; eine Verpflichtung zum Abschluss folgt daraus nicht.
Primärquellen
Wir verlinken die zuständigen Stellen und das amtliche Verkündungsportal. Die genauen Fundstellen zu jedem Punkt stehen datiert im Dossier.
Rechtsstand 28.07.2026. Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Anlageberatung und keine Steuerberatung. Wir nennen keine Anbieter und keine Produkte, und wir empfehlen weder den Abschluss noch die Kündigung eines Vertrags. Die Reform verpflichtet Sie zu nichts; sie öffnet ab dem 1. Januar 2027 eine Option.