F 01
Was passiert am 1. Januar 2027 mit Riester?
Ab dem 1. Januar 2027 kann kein neuer Riester-Vertrag mehr geschlossen werden. Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 zustande gekommen sind, bleiben bestehen und laufen unverändert weiter.
— Tage bis zum 31.12.2026
Riester noch abschließen
Ja, ein neuer Riester-Vertrag ist noch abschließbar — bis einschließlich 31. Dezember 2026. Danach ist kein Neuabschluss mehr möglich; ab dem 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an diese Stelle. Eine Pflicht, die Frist zu nutzen, gibt es nicht.
Stand: 28.07.2026 · Rechtslage, keine Beratung
Bis wann kann ich noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Bis einschließlich 31. Dezember 2026. Das ist der letzte Tag, an dem ein neuer Riester-Vertrag geschlossen werden kann; ab dem 1. Januar 2027 gibt es stattdessen das Altersvorsorgedepot.
Die Fragen, in der Reihenfolge, in der sie gestellt werden
F 01
Ab dem 1. Januar 2027 kann kein neuer Riester-Vertrag mehr geschlossen werden. Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 zustande gekommen sind, bleiben bestehen und laufen unverändert weiter.
F 02
Eine Antwort darauf wäre eine Empfehlung zu einem konkreten Vertrag und damit erlaubnispflichtige Anlageberatung nach § 34f GewO. Sachlich lässt sich sagen: Der Stichtag entscheidet nur darüber, welches Regime gilt, nicht darüber, ob ein Vertrag zu Ihrer Lage passt. Ein Abschluss unter Zeitdruck bindet Sie an eine Entscheidung, die Sie ab dem 1. Januar 2027 auch anders treffen könnten.
F 03
Es heißt: keine Neuverträge nach dem 31. Dezember 2026. Es heißt nicht, dass laufende Verträge enden, dass Guthaben verfällt oder dass eine Kündigung nötig wird. Wer das anders liest, verwechselt das Ende der Neuabschlussmöglichkeit mit dem Ende der Verträge.
F 04
Dann steht Ihnen ab dem 1. Januar 2027 das Altersvorsorgedepot offen, in drei Typen: renditeorientiert ohne Garantie, staatlich organisiertes Standarddepot mit Kostendeckel von 1 % pro Jahr, und Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie. Ein Nachteil entsteht Ihnen allein durch das Verstreichenlassen nicht.
Die Regeln nebeneinander
Verglichen werden hier zwei gesetzliche Regime, nicht zwei Anbieter und nicht zwei Produkte.
| Sachverhalt | Bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Neuer Riester-Vertrag | Abschluss möglich | Nicht mehr möglich |
| Neues Altersvorsorgedepot | Noch nicht verfügbar | Verfügbar, drei Typen |
| Bestehender Riester-Vertrag | Läuft | Läuft unverändert weiter |
| Selbstständige | Nur mittelbar berechtigt | Erstmals unmittelbar förderberechtigt |
Reform der privaten Altersvorsorge: Beschluss im Bundestag am 27.03.2026, Zustimmung des Bundesrates am 08.05.2026.
Ein Stichtag heißt nicht, dass Sie vor ihm etwas tun müssen. Wer bis zum 31.12.2026 nichts abschließt, verliert keinen Anspruch und wird nicht säumig — er nutzt die alte Tür nicht und hat ab dem 01.01.2027 die neue.
Was Sie selbst entscheiden müssen
Eine Empfehlung zu einem konkreten Vertrag wäre Anlageberatung nach § 34f GewO. Was wir aufschreiben können, sind die Fragen, an denen Ihre Entscheidung hängt.
Häufige Fragen
A 01
Ja. Der letzte mögliche Abschlusstag für einen neuen Riester-Vertrag ist der 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 ist kein Neuabschluss mehr möglich.
A 02
Bis einschließlich 31. Dezember 2026. Danach gibt es für neue Verträge das Altersvorsorgedepot, das ab dem 1. Januar 2027 abschließbar ist.
A 03
Für Neuverträge ja, zum 31. Dezember 2026. Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter und werden durch die Reform weder beendet noch umgewandelt.
A 04
Nein. Der Stichtag begründet keine Pflicht. Wer bis dahin keinen Vertrag abschließt, verliert keinen Anspruch und kann ab dem 1. Januar 2027 das Altersvorsorgedepot nutzen.
Primärquellen
Wir verlinken die zuständigen Stellen und das amtliche Verkündungsportal. Die genauen Fundstellen zu jedem Punkt stehen datiert im Dossier.
Rechtsstand 28.07.2026. Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Anlageberatung und keine Steuerberatung. Wir nennen keine Anbieter und keine Produkte, und wir empfehlen weder den Abschluss noch die Kündigung eines Vertrags. Die Reform verpflichtet Sie zu nichts; sie öffnet ab dem 1. Januar 2027 eine Option.