Frühstart-Rente
Frühstart-Rente: was beschlossen ist und was nicht.
Die Frühstart-Rente ist kein geltendes Recht. Zu ihr liegt seit dem 21. Juli 2026 ein Referentenentwurf vor (FrühStRG). Vorgesehen sind 10 Euro pro Monat vom Staat für Kinder von 6 bis 18 Jahren, angestrebt zum 1. Januar 2027 — nachdem der Start bereits um ein Jahr verschoben wurde.
Stand: 28.07.2026 · Rechtslage, keine Beratung
Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?
Nein. Zur Frühstart-Rente liegt seit dem 21. Juli 2026 ein Referentenentwurf vor; ein Gesetz ist sie nicht. Angestrebt ist ein Start am 1. Januar 2027, nachdem der ursprünglich geplante Start bereits um ein Jahr verschoben wurde.
- Rechtsstand
- Referentenentwurf
- Vom 21.07.2026, FrühStRG. Kein geltendes Recht.
- Vorgesehener Betrag
- 10 € / Monat
- Staatlich gezahlt, für Kinder von 6 bis 18 Jahren.
- Angestrebter Start
- 01.01.2027
- Bereits einmal um ein Jahr verschoben.